Rechtsprechung
BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 27.94 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozeßzinsen - Anfechtungsklage - Leistungsklage - Beitragsbescheid
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84
Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen
Auszug aus BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 27.94
Ebenfalls ist geklärt, daß ein Beamter nach erfolgreicher Anfechtung seiner Versetzung in den Ruhestand keinen Rechtsanspruch auf Prozeßzinsen für die ihm nachzuzahlende Besoldung hat (BVerwG, Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 27.84 - Buchholz 240 § 3 BBesG Nr. 5). - BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 27.94
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verpflichtung zur Zahlung von Prozeßzinsen entsprechend § 291 BGB auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen bestehen kann und daß dies auch dann gilt, wenn eine Behörde erfolgreich auf Erlaß eines die Leistungspflicht unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes verklagt worden ist (BVerwGE 11, 314 [318]; 14, 1 [3]; 38, 49 [50]; 51, 287 [288]). - BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75
Geltendmachung eines verfolgsbedingten Vertreibungsschadens am Hausrat bei den …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 27.94
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verpflichtung zur Zahlung von Prozeßzinsen entsprechend § 291 BGB auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen bestehen kann und daß dies auch dann gilt, wenn eine Behörde erfolgreich auf Erlaß eines die Leistungspflicht unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes verklagt worden ist (BVerwGE 11, 314 [318]; 14, 1 [3]; 38, 49 [50]; 51, 287 [288]). - BVerwG, 14.02.1962 - V C 11.61
Auszug aus BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 27.94
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verpflichtung zur Zahlung von Prozeßzinsen entsprechend § 291 BGB auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen bestehen kann und daß dies auch dann gilt, wenn eine Behörde erfolgreich auf Erlaß eines die Leistungspflicht unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes verklagt worden ist (BVerwGE 11, 314 [318]; 14, 1 [3]; 38, 49 [50]; 51, 287 [288]). - BVerwG, 20.12.1960 - II C 120.59
Auszug aus BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 27.94
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verpflichtung zur Zahlung von Prozeßzinsen entsprechend § 291 BGB auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen bestehen kann und daß dies auch dann gilt, wenn eine Behörde erfolgreich auf Erlaß eines die Leistungspflicht unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes verklagt worden ist (BVerwGE 11, 314 [318]; 14, 1 [3]; 38, 49 [50]; 51, 287 [288]).
- FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 1 K 1574/03
Steuerpflicht - Ex-US-Soldaten im Inland steuerpflichtig?
Es entspricht jedoch ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass auch Angehörige der Truppe oder des zivilen Gefolges in Deutschland einkommensteuerpflichtig werden können, wenn sie sich nicht nur in dieser Eigenschaft im Bundesgebiet aufhalten (…vergl. BFH-Beschluss vom 24.1.1990, Az. I B 58/89, BFH/NV 1990, 488; BFH-Beschluss vom 18.10.1994, Az: 1 B 27/94, BFH/NV 1995, 735, nachgehend Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.8.1996, Az: 2 BvR 456/95, StE 1996, 622). - LAG Köln, 26.09.1995 - 1 Sa 428/95
Zwischenfinanzierungszinsen: Erstattungspflicht des Pensionssicherungsvereins
Wenn ein Kläger von der ihm eröffneten Möglichkeit, eine Leistungsklage zu erheben, keinen Gebrauch macht, besteht keine Veranlassung, ihn durch Anwendung einer Vorschrift, die auf Leistungsklagen zugeschnitten ist, so zu stellen, als hätte er Leistungsklage erhoben (BVerwG, Beschluss vom 04.05.1994 - 1 B 27.94 -).